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oder bei uns gebucht wurden

Telefon: 0621 44587245 | info@betreute-erholung.de

REISE- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALREISEN UND TOURISTISCHE EINZELLEISTUNGEN

Reise- und Zahlungsbedingungen für
Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen
Vertragspartner / Reiseveranstalter:
Betreute Erholung und mehr Meer Leben GmbH
Herzogenriedstraße 99
68169 Mannheim
Telefon: +49(0)621 44587245
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Amtsgericht Mannheim HRB 719361

Die Buchung von einer oder mehreren Reiseleistungen der Betreute Erholung und mehr Meer Leben GmbH (im Folgenden BEumML) erfolgt ab dem 01.03.2023 auf der Grundlage der folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen. Sie finden somit sowohl Anwendung auf Pauschalreiseverträge, zu denen auch Kreuzfahrten zählen, als auch auf Verträge für touristische Einzelleistungen.
Unter touristischen Einzelleistungen sind Verträge über reine Übernachtungs- und Beherbergungsleistungen in Hotels oder Residenzen, Verträge über reine Beförderungsleistungen, insbesondere Flugleistungen und Verträge über sonstige touristische Einzelleistungen wie insbesondere Eintrittskarten zu verstehen.
Ausnahmen:
Ausschließlich für Pauschalreisen, nicht für touristische Einzelleistungen, gelten die folgenden Ausführungen zu Pkt. 2.1, 5. sowie 14..
Die Ausführungen zu Pkt. 4 gelten ausschließlich für Pauschalreisen und nur für touristische Einzelleistungen in Form von Verträgen über reine Flugleistungen.

1. Abschluss des Vertrages
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, elektronisch, mündlich, fernmündlich oder durch andere Fernkommunikationsmittel vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2 Die Reiseanmeldung erfolgt verbindlich für 5 Tage nach Maßgabe der die Reiseleistung bestimmenden Ausschreibung über die gewünschte Reiseleistung oder die gewünschten Reiseleistungen. Grundsätzlich stellt BEumML hierüber im Nachgang eine entsprechende Bestätigung aus.
Der Vertrag kommt mit der Annahme und Zugang der Buchungsbestätigung / Rechnung durch BEumML zustande, welche der Reiseanmelder als Papierdokument oder elektronisch als .pdf-Datei unter der von ihm angegebenen Postanschrift oder E-Mail-Adresse erhält. Bei unverzüglicher Annahme nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.
1.3 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von seiten BEumML vor, an das BEumML für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme gegenüber BEumML durch Leistung der Anzahlung oder in Ausnahme durch Zahlung des Gesamtpreises erklärt.
1.4 Mit verbindlicher Buchung erklärt der Reiseanmelder sein Einverständnis zur Besteuerung der Reiseleistung nach § 25 UStG (Margenbesteuerung). Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und schriftlichen Bestätigung durch BEumML.
1.5 Bei der Beförderung von Schwangeren und Kindern auf Kreuzfahrten gelten für uns die hier näher beschriebenen Einschränkungen. Schwangere Reisende, die sich zur Zeit der Einschiffung bis zur 21. Schwangerschaftswoche befinden, müssen eine ärztliche Reisebestätigung vorweisen. Ab der 22. Schwangerschaftswoche wird die Beförderung und Begleitung abgelehnt. Kinder, die zur Zeit der Einschiffung noch nicht drei Monate alt sind, werden nicht befördert. Kinder müssen stets ein Alter von 12 Monaten haben. In diesem Zusammenhang wird auch auf die üblichen Einschränkungen bei Flugreisen und Flussreisen hingewiesen.

  1. Insolvenzversicherung, Bezahlung und Rücktritt wegen Zahlungsverzug
    2.1 Nach Buchung einer Pauschalreise oder einer touristischen Einzelleistung erhält der Reiseanmelder mit der Buchungsbestätigung / Rechnung den Nachweis über die Insolvenzversicherung in Form eines Sicherungsscheines mit Name und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers für alle vom Reiseanmelder gebuchten Reiseleistungen.
    2.2 Mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung / Rechnung sowie des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises (mindestens jedoch € 25,00 pro Person) fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen, Restzahlungen bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Nummer 7.2 genannten Gründen abgesagt werden kann. Der Restbetrag ist ohne nochmalige Aufforderung zur Zahlung fällig.
    2.3 Geht die Buchungsbestätigung / Rechnung später als 30 Tage vor Reisebeginn zu, so ist der Gesamtbetrag sofort fällig, wenn die Buchungsbestätigung dazu keine anderen Hinweise enthält.
    2.4 Bei bestimmten und entsprechend benannten Reisen wird eine Anzahlung in Höhe von 35 % die Restzahlung 48 Tage vor Reisebeginn fällig. Geht die Reisebestätigung später als 48 Tage vor Reisebeginn zu, so ist der Gesamtbetrag sofort fällig, wenn die Reisebestätigung dazu keine anderen Hinweise enthält. Der Restbetrag ist immer ohne nochmalige Aufforderung fällig.
    2.5 Davon abweichend kann der volle Reisepreis auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 75 EUR nicht übersteigt.
    2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Nummer 5.1 zu verlangen. Gesonderte, von diesen abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit diese in der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben oder dem Reiseanmelder vor Buchung mitgeteilt wurden und auf der Buchungsbestätigung / Rechnung aufgeführt sind.
    Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reisenden wider Erwarten nicht bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit BEumML in Verbindung zu setzen.
    2.7 Prämien für über BEumML gebuchte Reiseversicherungen sind in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig.
    2.8 Für die Rechtzeitigkeit von Gesamtzahlungen, Anzahlungen und Restzahlungen ist der Zahlungseingang bei BEumML maßgebend. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der aus Buchungsbestätigung und Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer zu leisten.

  2. Leistungen und Prospektangaben
    3.1 Die wesentlichen Inhalte der Reiseleistungen ergeben sich aus den von BEumML bekanntgegeben vorvertraglichen Informationen, zum Beispiel zur Pauschalreiserichtlinie, der Leistungsbeschreibung (z.B. Flyer, Anzeige oder auch unserer Webseite im Internet) sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung / Rechnung.
    Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels, sind für uns nicht verbindlich.
    BEumML behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären, über die der Reisende selbstverständlich informiert wird. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus folgenden Gründen notwendig werden:
    3.1.1 aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung auf der Homepage,
    3.1.2 wenn die vom Kunden gewünschte und auf der Homepage ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung auf der Homepage verfügbar ist.
    3.2 Alle buchbaren Termine entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Angebot und beachten, dass die Reisekontingente naturgemäß nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung stehen.
    Sind trotz sorgfältiger Planung aufgrund unerwarteter hoher Nachfrage bestimmte Reisetermine/Abflughäfen bereits nach kurzer Zeit ausgebucht, bitten wir um Verständnis.

  3. Leistungs- und Preisänderungen sowie Beförderungsleistungen
    4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von BEumML nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
    Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. BEumML verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt innerhalb einer von BEumML gesetzten angemessenen Frist ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn BEumML eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Reagiert der Reiseanmelder gegenüber BEumML nicht oder nicht in der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Nebenabreden sind nur nach schriftlicher Bestätigung gültig.
    4.2 BEumML bleibt vorbehalten, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für BEumML vorhersehbar waren.
    Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann BEumML
    4.2.1 bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen
    4.2.2 in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.
    Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber BEumML erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
    Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat BEumML den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 v. H. ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.
    4.3 Der Reisende hat die unter 4.1 und 4.2 genannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung der Reiseleistung oder des Reisepreises durch BEumML bei diesem geltend zu machen. Diesbezüglich wird Schriftform empfohlen.
    4.4 Die mit der Buchungsbestätigung / Rechnung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Flugtage stehen unter dem Leistungsänderungsvorbehalt gemäß Ziffer 4.2.

  4. Kundenrücktritt, Umbuchungen, Ersatzpersonen, Entschädigung durch den Reisenden, Umbuchung, Namenskorrektur und Hinterlegung von Reiseunterlagen
    5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei BEumML. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
    Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann BEumML Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen fordern. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen.
    BEumML kann diesen Anspruch auch unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie des gewöhnlich möglichen Erwerbs durch etwaige anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen entsprechend der nachfolgenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.
    Bei Pauschalreisen ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Pauschalreiseleistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. Bei touristischen Einzelleistungen ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen Einzelleistung maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Reiseleistungen sind die Stornogebühren einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren.
    Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten entsprechend, wenn der Reisende zum Beispiel nicht rechtzeitig zum Reiseantritt erscheint oder wegen fehlender Dokumente, Visa etc. nicht antreten kann. Es ist die Obliegenheit des Reisenden für seinen rechtzeitigen Reiseantritt Sorge zu tragen. Ort und Zeit des Reiseantritts werden dem Reisenden mit den Reiseunterlagen mitgeteilt.
    Wenn in den Reiseunterlagen (Reisebestätigung und Rechnung) nicht anders ausdrücklich beschrieben und festgelegt, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
    In jedem Fall bleibt es den Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass BEumML im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.
    5.1.1 Nur Flugtickets, Flugreisen mit Linienbeförderung, Schiffsreisen BEumML (Paketierung) wird
    bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 35% des Gesamtpreises
    bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 40% des Gesamtpreises
    bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 70% des Gesamtpreises
    bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 85% des Gesamtpreises
    bis zum 1. Tag vor Reisebeginn 90% des Gesamtpreises
    am Tag des Reisebeginns der Reise 95% des Gesamtpreises als Ersatzanspruch gefordert.
    Bei Fährreisen mit Fähr- oder Linienschifffahrt gelten teilweise abweichende Stornobedingungen, auf die Sie in der konkreten Reiseausschreibung hingewiesen werden.
    Andere Reisearten werden hinsichtlich der Rücktrittsfolgen entsprechend den in diesen Reisebedingungen entwickelten Grundsätzen behandelt.
    5.1.2 Für alle nicht von obiger Staffelung umfassten Reisen wird
    bis 30 Tage vor Reisebeginn 25% des Gesamtpreises (mindestens jedoch € 20,00)
    bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30% des Gesamtpreises
    bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40% des Gesamtpreises
    bis zum 10. Tag vor Reisebeginn 55% des Gesamtpreises
    bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 75% des Gesamtpreises
    bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 80% des Gesamtpreises
    bis zum 1. Tag vor Reisebeginn 85% des Gesamtpreises
    am Tag des Reisebeginns 95% des Gesamtpreises als Ersatzanspruch gefordert.
    Bei Bahn- und Busreisen sowie der Nutzung von Fähren sind die anfallenden Ticketkosten zu bezahlen.
    5.2 Umbuchungen im Sinne nachträglicher Änderungen gebuchter Reiseleistungen sind in der Regel nicht möglich. Dieses gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil BEumML gegenüber dem Reisenden keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gegeben hat. In diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Werden auf Kundenwunsch nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit stehende Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart oder -klasse etc. vorgenommen (Umbuchung), wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 25,00 pro Person in Rechnung gestellt.
    Änderungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Nummer 5.1 und durch Neuanmeldung durchgeführt werden.
    5.3 Der Reisende hat das Recht, von BEumML durch schriftliche Mitteilung zu verlangen, das an seiner Statt ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Eine solche schriftliche Erklärung, auch via E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie 7 Tage vor Reisebeginn bei BEumML eingeht. BEumML kann mit gleichem Medium widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
    Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften diese und der Reisende (Anmelder) gegenüber BEumML als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, z.B. Ticketausstellung oder Buchung in eine andere Tarifklasse. Für die benannten Arbeiten wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 25,00 in Rechnung gestellt.
    5.4 Sollte der Zeitraum zwischen Buchung bzw. Zahlungseingang und Abreise nicht ausreichen, um einen rechtzeitigen Zugang der Reiseunterlagen beim Reisenden durch postalischen oder elektronischen Versand zu gewährleisten und ist dies für die Durchführung der Reise erforderlich, ist BEumML berechtigt, an ausgewählten Flughäfen eine Hinterlegung von Tickets oder sonstigen Reiseunterlagen zu veranlassen. Pro Ticket bzw. Reiseunterlage wird durch BEumML ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 12,00 in Rechnung gestellt. Wie grundsätzlich, bleibt auch bei diesem Bearbeitungsentgelt dem Reisenden vorbehalten nachzuweisen, dass BEumML keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.

  5. Nichtantritt und nicht in Anspruch genommene Leistungen
    Bei Nichtantritt der Reise oder Nichtinanspruchnahme einzelner Reiseleistungen, zu deren vertragsmäßiger Erbringung BEumML bereit und in der Lage war, bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten. Grundsätzlich wird sich BEumML bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann. Soweit solche ersparten Aufwendungen an BEumML erstattet werden, wird BEumML diese auch an den Reisenden erstatten.

  6. Rücktritt wegen Nichterreichen der Teilnehmerzahl und Kündigung durch BEumML
    BEumML kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
    7.1 Ohne Einhaltung einer Frist
    Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt BEumML deshalb den Vertrag, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen.
    7.2 Bis 30 Tage vor Reiseantritt
    Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.
    Bei bestimmten Reiseleistungen gelten andere Rücktrittsfristen, die in diesen Fällen vor Buchung mitgeteilt werden.

  7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
    Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl BEumML als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann BEumML für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist BEumML verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten den Reisenden zur Last.

  8. Haftung des Reiseveranstalters
    9.1 BEumML haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
    (1) Die gewissenhafte Reisevorbereitung,
    (2) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
    (3) die Richtigkeit der Beschreibung aller auf der Homepage angegebenen Reiseleistungen, sofern nicht gemäß Nummer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung erklärt wurde,
    (4) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
    9.2 Der Reiseveranstalter haftet entsprechend Nr. 11 für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

  9. Gewährleistung
    10.1 Abhilfe
    Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. BEumML kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. BEumML kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
    10.2 Minderung des Reisepreises
    Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
    10.3 Kündigung des Vertrages
    Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet BEumML innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, BEumML erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen anteiligen Reisepreis, es sei denn, dass die in Anspruch genommenen Leistungen für ihn ohne Interesse waren.
    10.4 Schadensersatz
    Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

  10. Beschränkung der Haftung und Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr
    11.1 Die vertragliche Haftung von BEumML für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Etwagig darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf diesen beruhenden Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.
    11.2 Für Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden (wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge, Sport- und Kulturveranstaltungen, etc.) haftet BEumML nur als Vermittler. Die Haftung für Vermittlungsfehler ist entsprechend den beschriebenen Grundsätzen. .
    11.3 Die Haftung im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens.

  11. Mitwirkungspflicht des Reisenden
    12.1 Der Reisende ist verpflichtet, die Angaben und Daten in der Buchungsbestätigung und Rechnung, insbesondere die Richtigkeit der persönlichen Daten, unverzüglich nach Zugang zu prüfen und eventuelle Abweichungen zur Reisebuchung oder Unrichtigkeiten umgehend an BEumML zu melden. Hierfür wird empfohlen die Meldung über die E-Mail Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abzusetzen.
    12.2 Der Reisende hat die nach vollständiger Bezahlung zugehenden Reisedokumente auf deren Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Reisebestätigung zu prüfen. Die Dokumente gehen ca. 14 Tage vor Reisebeginn, üblicherweise per Briefpost oder elektronischer Post beim Reisenden ein.
    12.3 Sollten dem Reisenden bis spätestens 1 Woche vor Reisebeginn die Reiseunterlagen, wie zum Beispiel Flugtickets oder Hotelvoucher wider Erwarten nicht oder nur unvollständig vorliegen oder sollten die Reiseunterlagen von der Reisebestätigung abweichen, so hat er sich unverzüglich mit BEumML ins Benehmen zu setzen.
    12.4 Sollte der Reisende selbst oder über einen Dritten noch weitere Anschlussbeförderungen buchen, so hat der Reisende diesen Umstand ebenso zu berücksichtigen wie jenen, dass es bei der Beförderung selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls hat der Reisende bei Buchung von Anschlußbeförderungen erst nachzufragen, ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind. Der Reisende hat bei der Buchung von Anschlußbeförderungen weiter auch ausreichende Zeitabstände für etwagige Verzögerungen bei der Beförderung zu berücksichtigen. Bei Buchung von Anschlussbeförderungen empfehlen wir grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt.
    12.5 Soweit auf dem Flugticket abweichende Flugzeiten genannt sind, gehen diese Flugzeiten aus der Reisebestätigung hervor.
    12.6 Im Rahmen von Flugreisen haben sich Reisende mindestens 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzufinden. Soweit die Anreise zum Flughafen per Zug erfolgt, ist der Reisende gehalten, möglicherweise auftretende Verzögerungen bei der Zugauswahl angemessen zu berücksichtigen.
    12.7 Der Reisende hat sich über die Konkreten Rückflugzeiten bis spätestens 24 Stunden, jedoch frühesten 48 Stunden vor planmäßiger Rückreise bei der sich vor Ort befindenden und aus den Reiseunterlagen hervorgehenden Agentur (BEumML) zu informieren.
    12.8 Im Falle, dass Minderjährige ohne Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten reisen, haben die Erziehungsberechtigten Unterlagen bei BEumML zu hinterlegen, aus denen hervorgeht, wie mit den oder dem Erziehungsberechtigten Kontakt aufgenommen werden kann. Dies gilt grundsätzlich nicht, wenn keine Beherbergung des Minderjährigen vereinbart wurde, ist jedoch erwünscht.

  12. Mängelanzeige und Abhilfe, Kündigung und Verjährung
    13.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende gegenüber BEumML geltend zu machen und kann Abhilfe verlangen. Sie sind insofern verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekanntgegebene Kontaktperson zu richten, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Person schuldhaft nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) gegenüber BEumML geltend machen können.
    13.2 Wird die Reiseleistung durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen, sofern BEumML eine vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu schaffen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von BEumML verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.
    13.3 Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen eventuelle Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz gegenüber BEumML geltend gemacht werden.
    13.4 Schadensansprüche des Reisenden verjähren nach der Regelverjährungsfrist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Ersatzansprüche von BEumML verjähren 6 Monate ab dem Reiseende. Für Pauschalreisen beginnt die Verjährungsfrist mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
    Bei Anspruchsanmeldung wird Schriftform empfohlen.

  13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie Reiserücktrittsversicherung
    Vor Vertragsschluss werden wir die Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von ggf. notwendigen Visa unterrichten.
    Die Reisenden sind eigenverantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.
    Der Reisende hat sich über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen rechtzeitig vor Reiseantritt bei den zuständigen Stellen zu informieren.
    Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
    BEumML haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.
    Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind.
    BEumML haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn die Reisenden uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben unsere eigenen Pflichten verletzt.
    Wie weisen hiermit ausdrücklich auf die Möglichkeiten eines Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall und oder Krankheit hin.
    Sollten einzelne Versicherungsleistungen in Reisen enthalten sein, sind diese in den Leistungsbeschreibungen aufgeführt.
    Einzelbestimmungen für deutsche Staatsbürger:
    - für PKW- und Flugreisen ins europäische Ausland:
    Sie benötigen einen bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültigen Personalausweis oder Reisepass.
    - für Schiffsreisen ins europäische Ausland:
    Sie benötigen einen bei Ausreise noch mindestens 6 Monate gültigen Personalausweis oder Reisepass.
    - für alle Reisen ins internationale Ausland:
    Sie benötigen einen bei Ausreise noch mindestens 6 Monate gültigen Personalausweis oder Reisepass.
    Erweiterte Einreisebestimmungen:
    Für einige Länder sind ein Visum bzw. weitere Dokumente erforderlich. Detaillierte Informationen finden Sie bei der jeweiligen Reise.
    Einzelbestimmungen für Staatsbürger anderer Länder:
    - wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Botschaft
    Allgemeiner Hinweis:
    Seit dem 26.06.2012 besteht laut der EU-Passverordnung eine eigene Ausweispflicht für Kinder.
    Bitte informieren Sie sich auf der Webseite für das Auswärtige Amt.

  14. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
    Nach der EU-VO 2111/2005 ist BEumML vorvertraglich verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinliche Fluggesellschaft zu benennen, wir verweisen insoweit auf die Buchungsbestätigung / Rechnung, und der Kunde entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat BEumML den Kunden unverzüglich hierüber zu informieren.
    Die Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag. Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
    Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Veranstalters oder unter der entsprechenden Webseite der EU als PDF abrufbar und wird Ihnen vor der Buchung auf Wunsch auch übersandt.

  15. Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302
    Reisende erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrages und werden zunächst über die Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 aktenkundig informiert.

  16. Eingeschränkte Mobilität sowie Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See
    17.1 Bitte beachten Sie, dass unsere Pauschalreisen im Allgemeinen nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet sind, sofern die Produktbeschreibung hierzu keine abweichenden Angaben enthält. Gerne lassen wir Ihnen aber auf Verlangen genauere Informationen über eine solche Eignung unter Berücksichtigung Ihrer Bedürfnisse zukommen.
    17.2 Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen auf See unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der Beschädigung von Wertsachen sowie bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkungen bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG)Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfallhaftung von Beförderern auf See.

  17. Reiseversicherungen
    In den Reisepreisen sind, soweit nicht anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung.
    Soweit BEumML Reiseversicherungen anbietet, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlerleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Prämien für die Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort fällig. Wir machen darauf aufmerksam, dass von Versicherungsverträgen nicht zurückgetreten werden kann.

  18. Sterneklassifizierung
    Die Sterneklassifizierung der Angebote erfolgt nach Angabe der Angebotshalter in Landeskategorie.

  19. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
    Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, unsere Kunden auf eine Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, an die sie sich für den Fall wenden können, dass eine Streitigkeit nicht beigelegt werden kann:
    Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Internet: www.verbraucher-schlichter.de.
    Wir sind weder zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren verpflichtet, noch nehmen wir an solchen Verfahren teil.

  20. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

  21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen BEumML und dem Reisenden richten sich nach deutschem Recht.
    Der Gerichtsstand bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen. Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen des Reisenden gegen den Reiseveranstalter ist der Sitz des Reiseveranstalters. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. Dieses ist:
    Betreute Erholung und mehr Meer Leben GmbH, Herzogenriedstraße 99, 68169 Mannheim.

  22. Datenschutz
    Die personengebundenen Daten, die Sie dem Reiseveranstalter BEumML zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und die Kundenbetreuung erforderlich ist. BEumML hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personengebundener Daten die Bestimmungen der DSGVO ein.

  23. Vertragspartner / Reiseveranstalter:
    Betreute Erholung und mehr Meer Leben GmbH
    Herzogenriedstraße 99
    68169 Mannheim
    Amtsgericht Mannheim, HRB 719361
    Telefon: +49 (0)621 44587245
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    www.betreute-erholung.de

Stand: März 2023

Weitere wichtige Informationen und Hinweise zur Buchungsbestätigung und Rechnung
In Ergänzung zu den auf der Buchungsbestätigung / Rechnung bekannt gegebenen Informationen möchten wir Sie als Reiseveranstalter Betreute Erholung und mehr Meer Leben GmbH auf das Folgende hinweisen:

1. Wenn auf der Buchungsbestätigung / Rechnung nicht abweichend angegeben, ist die von Ihnen gebuchte Pauschalreise im Allgemeinen nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Die auf unserer Webseite gegebenen Informationen zu unseren Angeboten haben unsere Inaugenscheinnahme zugrundeliegend, sind jedoch nicht zertifiziert. Gerne lassen wir Ihnen auf Verlangen genauere Informationen über eine solche Eignung unter Berücksichtigung Ihrer Bedürfnisse zukommen.

2. Als Reisender können Sie vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder ggf. einer von uns verlangten Entschädigungspauschale jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Soweit Ihre Buchungsbestätigung / Rechnung hierzu keine abweichenden Angaben oder Pauschalen enthält, finden die in unseren Zahlungs- und Reisebedingungen bekanntgegebenen Pauschalen Anwendung.

3. Wir empfehlen Ihnen den möglichen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod.

4. Wir sind für die ordnungsgemäße Erbringung aller vom Vertrag umfassten Reiseleistungen verantwortlich und im gesetzlich festgelegten Rahmen zum Beistand verpflichtet, wenn Sie sich als Reisende(r) in Schwierigkeiten oder Not befinden.

5. Den Namen unseres Kundengeldabsicherers sowie dessen Kontaktdaten, Anschrift und Ort der Niederlassung entnehmen Sie bitte dem Ihrer Buchungsbestätigung / Rechnung angehängten Sicherungsschein.

6. Angaben (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail) zu unserem Vertreter vor Ort oder der Kontaktstelle, an die Sie sich wenden können, um schnell mit uns Verbindung aufnehmen zu können, wenn Sie Beistand benötigen oder einen Mangel anzeigen möchten, entnehmen Sie bitte den Ihnen in der Regel 4 Wochen vor Reisebeginn zugehenden Reiseunterlagen.

7. Als Reisender sind Sie verpflichtet, uns einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen.

8. Wir sind weder zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet, noch nehmen wir an solchen Streitbeilegungsverfahren teil.

9. Sofern Sie Ihre Reisebuchung online getätigt haben, weisen wir Sie auf die von der EU-Kommission unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ betriebenen Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten hin. Beachten Sie aber bitte, dass wir nicht zur Teilnahme an diesem alternativen Streitbeilegungsverfahren verpflichtet sind und derzeit auch nicht daran teilnehmen.

10. Sie sind als Reisende(r) berechtigt, den Vertrag auf eine(n) andere(n) Reisende(n) zu übertragen. Bitte beachten Sie dazu auch die korrespondierenden Regelungen in unseren Allgemeinen Zahlungs- und Reisebedingungen.

11. Die Sterneklassifizierung unserer Angebote erfolgt nach Angabe der Angebotshalter in Landeskategorie.

Hinweis:
Seit Januar 2020 breitete sich die Atemwegserkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-COV-2 verursacht wurde, immer noch in vielen Ländern der Welt aus. Für gleichwohl viele Länder gelten Reisewarnungen oder Reiseteilwarnungen. Informieren Sie sich bitte über die Webseite ihres jeweiligen Auswärtigen Amtes.
Grundsätzlich wird auch in 2023 von jedem Reisenden gefordert, sich und andere zu schützen.
Bleiben Sie gesund!!!

Stand: März 2023